Kosten
Die Kosten für die Trauungszeremonie:
Im Standesamt
- Dauer einer standesamtlichen Trauung ca.: 20-40 Min.
- Musik: nur nach Rücksprache mit dem Standesamt
- Ø Anzahl an Liedern: 1-3
Preis: ab 100,-€ (beinhaltet 1 Lied, pro weiteres + 30 €)
In der Kirche
- Dauer einer kirchlichen Trauung: 35-90 Min. je nach Konfession und Liturgischem Ablauf
- Musik: nur nach Rücksprache mit Pfarrer
- Ø Anzahl an Liedern: 3-4
Preis: ab 180,-€ (beinhaltet 3 Lieder, pro weiteres + 30 €)
Die freie Trauung
- Dauer einer freien Trauung: 35-60 min.
- Musik: sollte mit Theologen oder freien Rednern besprochen werden.
- Ø Anzahl an Liedern: 3-6
Preis: ab 160,- (beinhaltet 3 Lieder, pro weiteres + 30 €)
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Bei Taufe oder Trauergottesdienst ...
• Dauer: 35-60 min.
• Musik: sollte mit Theologen oder freien Rednern besprochen werden.
• Ø Anzahl an Liedern: 1 - 4
Preis: ab 160,- (beinhaltet 3 Lieder, pro weiteres + 30 €)
Zusätzliche Kosten
Wunschsongs von euch werden sehr gerne gegen einen Aufpreis von
30 €/Song einstudiert.
Für Entfernungen ab 20 km berechne ich Fahrtkosten in Höhe von 0,35 €/km
Bei kleinen Events wie Sektempfang oder Vernissage
Kosten nach Vereinbarung
GEMA
Rechtliches:
Informationen bezüglich GEMA:
Eventuell anfallende GEMA Gebühren sind generell durch den Auftraggeber bzw. Veranstalter zu tragen und nicht vom Künstler abzuführen.
In den meisten Fällen fallen GEMA Gebühren bei meinen Auftritten allerdings nicht an. Nichtöffentliche, nichtkommerzielle (d.h. für die kein Eintrittsgeld verlangt wird) Veranstaltungen wie Geburtstage, Hochzeiten, Jubiläumsfeiern etc. unterliegen nicht der GEMA Pflicht. Das gilt auch, wenn die Veranstaltung in nichtprivaten Räumlichkeiten wie z.B. einem Restaurant etc. stattfindet; vorausgesetzt es handelt sich beim Veranstaltungsort um einen Nebenraum und nicht den öffentlich zugänglichen Gastraum und es ist eine Veranstaltung nur für eingeladene Gäste.
Auftritte in Kirchen bei Trauungen, Taufen, oder Trauergottesdiensten fallen unter GEMA-Rahmenverträge mit den evangelischen und katholischen Kirchen, womit hier die Gebühren pauschal abgedeckt sind und für Sie als Auftraggeber ebenfalls keine Gebührenpflicht besteht.
Auftritte bei Firmenfeiern etc. unterliegen hingegen üblicherweise der GEMA Pflicht, ebenso Auftritte auf Veranstaltungen von Gemeinden.
GEMA Pflicht gilt ebenso für Veranstaltungen im Freien, sofern es sich nicht um abgeschlossenes Privatgelände handelt. Für den Fall einer GEMA-pflichtigen Veranstaltung stelle ich Ihnen nach dem Auftritt gerne eine Liste mit Titeln und Komponisten zusammen, welche Sie dann zur Einreichung bei der GEMA verwenden können. Für weitergehende offizielle Informationen zu den vorstehenden Ausführungen über GEMA-Pflicht hier ein Link: www.gema.de/musiknutzer/